Legale Handwerksleistungen lohnen wieder: Handwerksleistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten werden steuerlich besser gefördert, teilt die Landesbausparkasse (LBS) Berlin - Hannover mit. Pro Jahr können danach für Aufträge bis zu einem Betrag von 3 000 Euro 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von 600 €. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Anerkannt werden nur die Arbeits-, nicht jedoch die Materialkosten. (BLZ) Quelle:Handwerkskosten